Satzung
Bund der Antifaschisten Treptow e.V.
§1 Name und Sitz
- Der Bund der Antifaschisten Treptow e.V. (BdA Treptow) ist eine von Parteien und Konfessionen unabhängige, im Vereinsregister eingetragene Vereinigung, die Ihre Tätigkeit auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften ausübt.
- Sitz der Vereinigung ist Berlin.
§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben
Der BdA Treptow setzt sich ein
- Für die Bewahrung humanistischer Ideale und geschichtlicher Erfahrungen von Menschen, die aus unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Motiven Widerstand gegen den deutschen Faschismus geleistet haben
- Für die Achtung von Menschenrecht und Menschenwürde überall und jederzeit
- Für die Anerkennung und Entschädigung aller Opfer der NS-Diktatur
- Für die weitere Aufdeckung von NS- und NS-Kriegsverbrechen sowie die Entlarvung der Täter
- Für mahnendes Gedenken an die Opfer der Stalin-Ära und die Auseinandersetzung mit dem an Antifaschisten begangenen Unrecht in dieser Zeit
- Für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges und die kritische Aufarbeitung der Geschichte beider deutscher Staaten
- Für die Zusammenarbeit mit den antifaschistischen Organisationen und Verbänden in Europa
- Für den Frieden in der Welt, gegen Kriegspolitik und Kriegsvorbereitung
- Für die Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften
- Für die Integration unterschiedlicher sozialer Gruppen und ethnischer Minderheiten in unserer Gesellschaft und Für die Verständigung der Völker
Der BdA Treptow wendet sich in Wort, Schrift und Tätigkeit entschieden gegen alle Erscheinungen des Neonazismus und Rechtsextremismus, des Rassenhasses, des Antisemitismus und der Fremdenfeindlichkeit. Er tritt konsequent Versuchen entgegen, die neonazistischen Bestrebungen und Aktivitäten Vorschub leisten und schließt Gewaltanwendung in der politischen Auseinandersetzung aus.
Zur Verwirklichung dieser Ziele, zur Förderung des Demokratieverständnisses und zivilgesellschaftlichen Verhaltens entwickelt der BdA Treptow eine vielseitige und anspruchsvolle kulturelle Tätigkeit, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Ausstellungen, Foren, Vorträgen, Lesungen, künstlerischen Darbietungen und Filmvorführungen. Diesem Ziel dient auch die Projektarbeit in und mit Schulen sowie die Arbeit mit Jugendlichen.
§3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.
§4 Mitgliedschaft
- Mitglied vom BdA Treptow kann jede Bürgerin und jeder Bürger mit Vollendung des 14. Lebensjahres sein, die/der diese Satzung anerkennt.
- Mitglied können auch Gemeinschaften von Bürgerinnen und Bürgern gemäß der unter Absatz 1 genannten Voraussetzung sein.
- Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung, mit der diese Satzung anerkannt wird.
- Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch Austritt; hierfür genügt eine Erklärung gegenüber dem Vorstand,
c) durch Ausschluß nach gründlicher Prüfung durch Beschluß der Mitgliederversammlung bei Zweidrittel-Mehrheit. Dem Mitglied ist dafür die persönliche Darstellung der Probleme zu ermöglichen.
§5 Organisation
Der BdA Treptow kann seine Tätigkeit in Basisgruppen und Interessengemeinschaften organisieren, die eigenständig auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung gegebenen Orientierung Zweck, Ziele und Aufgaben der Vereinigung verwirklichen.
§6 Organe
Die Organe der Vereinigung sind
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
- Das höchste Organ der Vereinigung ist die Mitgliederversammlung. Sie ist in der Regel alle zwei Jahre und spätestens zwei Wochen zuvor durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. §14 (2) bleibt unberührt.
- Eine Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn 10 % der Mitglieder es verlangen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Anträge auf Satzungsänderungen und Anträge auf Auflösung des BdA Treptow müssen allen Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Satzungsänderungen müssen allen Mitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
§8 Der Vorstand
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Ihm gehören 11-14 Mitglieder an, die aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden Vorstand (im Sinne des § 26 BGB) wählen. Der Geschäftsführende Vorstand wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende(n). Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.
- Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlperiode.
§ 9 Der geschäftsführende Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, drei Stellvertreter/innen und der/dem Schatzmeister/in.
- Die Vereinigung wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands gemeinsam vertreten.
- Der Vorstand tagt jeden dritten Dienstag im Monat öffentlich.
§ 10 Die Revisionskommission
- Zur Kontrolle der finanziellen Tätigkeit der Vereinigung wählen die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung eine Revisionskommission. Diese prüft jährlich zur Vorlage beim Vorstand und zur öffentlichen Berichterstattung in den Mitgliederversammlungen die Finanzen.
- Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern.
- Die Revisionskommission bleibt bis zur Neuwahl im Amt, auch wenn ein Mitglied vorzeitig ausscheidet.
§ 11 Überregionale Beziehungen
- Der Vorstand entscheidet über
a) die Kooperation
b) die korporative Mitgliedschaft
c) die finanzielle Unterstützung
in/mit anderen Vereinen, deren Zielsetzungen im Einklang mit den satzungsmäßigen Aufgaben des BdA Treptow stehen.
Für Entscheidungen zu b) und c) muss die Mitgliedschaft zuvor konsultiert werden. - Die Mitgliederversammlung des BdA Treptow wählt Delegierte zu ihrer Vertretung in den Mitgliederversammlungen dieser Verbände entsprechend deren Delegiertenschlüssel. Die Delegierten behalten ihr Mandat für die Zeit zwischen zwei Mitgliederversammlungen des BdA Treptow.
§12 Die Finanzierung
- Die Finanzierung erfolgt aus Mitglieds- und Förderbeiträgen, Spenden sowie anderen Zuwendungen, insbesondere der öffentlichen Hand.
- Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§13 Gemeinnützigkeit
- Der BdA Treptow ist eine gemeinnützige Vereinigung, deren Anliegen auf die Wahrung antifaschistischer humanistischer Interessen, die Förderung der Kultur und die Völkerverständigung gerichtet ist.
- Die Vereinigung ist nicht auf finanziellen Gewinn orientiert.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§14 Auflösung
- Der BdA Treptow kann sich durch Beschluß der Mitglieder als Gesamtvereinigung oder in seinen Gliederungen auflösen. In diesem Fall ist ein Abwickler zu bestellen.
- Zu Mitgliederversammlungen, auf denen über die Auflösung der Vereinigung beschlossen werden soll, hat entsprechend § 7 (1) spätestens zwei Wochen zuvor die persönliche schriftliche
Einladung aller Mitglieder per Einschreiben zu erfolgen. Beschlüsse über die Auflösung des BdA Treptow bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die verhindert sind, an der Versammlung teilzunehmen, können ihr Votum zum Auflösungsvorschlag schriftlich abgeben. Das Votum ist bei der Beschlußfassung zu berücksichtigen. - Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern können keine finanziellen Forderungen gestellt werden.
- Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sind – nach Erfüllung von Verbindlichkeiten – verbleibende Vermögenswerte einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuführen, die im Sinne der Zielsetzung des BdA Treptow tätig ist.
Beschlossen am 12.04.2002.